Kategorie:Armenfürsorge
Aus Emden-Historisch
Während die Armenfürsorge in Emden und Ostfriesland von alters her durch die Kirche wahrgenommen wurde[1], änderte sich ab 1871 die Zuständigkeit. Durch das Reichsgesetz vom 06.06.1870 mit dem Titel Gesetz über den Unterstützungswohnsitz, welches am 01.06.1871 in Kraft getreten war, wurde das Armenwesen der öffentlichen Verwaltung auferlegt. Dieses Gesetz legte u.a. auch fest, wer als Berechtigt galt und welche Voraussetzungen erfüllt sein mussten.
Erst 1924 wurde es nach mehrfachen Anpassungen durch eine neue Verordnung abgelöst.
Siehe auch
- Kultur in Emden: Über „Geber“ und „Nehmer“.
- ↑ Nachzulesen u.a. in der Kirchenordnung von Graf Enno II. (1535) und der Emder Polizeiordnung von Gräfin Anna (1545).
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