Emder Eheordnung

Aus Emden-Historisch

Ehe-Ordnungh / wo idt mit dem Hilligen Ehestandt / und allem wat dem angehörich / als Eheliche Verlovinge / Bestedinginghe der Ehe / Brudtlachten und dergelycken / in der Stadt Embbden soll geholden werden.
Gedruckt to Embden by Warner Berendtß. Anno 1596

In der Eheordnung wird u.a. festgelegt, dass sich die Verlobten kurz vor der kirchlichen Proklamation auf dem Rathaus ins Eheprotokoll eintragen lassen müssen.[1]

In gebundener Form sind die Kopien der Protokollbücher ("Eheprotokolle") im Stadtarchiv Emden einsehbar.

Die Beurkundungen der Eheschließungen. [um 1877]
Zum Zweck des Aufgebots haben die Verlobten beizubringen:
1. ihre Geburtsurkunden,
2. die zustimmende Erklärung derjenigen Personen, deren Einwilligung nach dem Gesetze erforderlich ist. Eheliche Kinder bedürfen, so lange der Sohn das fünf und zwanzigste, die Tochter das vier und zwanzigste Lebensjahr nicht vollendet hat, der Einwilligung des Vaters, nach dem Tode des Vaters der Einwilligung der Mutter und wenn sie minderjährig sind, auch des Vormundes. -
Die Schließung der Ehe ist durch eine in Gegenwart von zwei majorennen Zeugen (die auch Verwandte sein können) vor dem Standesbeamten persönlich abzugebende Erklärung bedingt, die Ehe mit anander eingehen zu wollen. Auf Grund der von dem Standesbeamten unentgeltlich auszustellenden Bescheinigung über den bürgerlichen Act der Eheschließung darf alsdann die kirchliche Einsegnung (Trauung) des Ehepaares erfolgen.[2]

Siehe auch

  • Ostfriesisches Monatsblatt 1879, Bd. 7, S. 252-261.
  • Burgermeister und Raed der Stadt Embden (1608): Ehe-Ordnungh wo idt mit den hilligen Ehestandt, vnd allem wat dem anbehörich [...] in der Stadt Embden soll geholden werden, Groningen (URL)
  • Emder Jahrbuch für historische Landeskunde Ostfrieslands, Bd. 12-1897, S. 168 (Verw. 2).


  1. WOLGAST, Eike [Hrsg.] et al. (1963): Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (Bd. 7 = Nieders., 2. Hälfte, 1. Halbbd.): Erzstift Bremen, Stadt Stade, Stadt Buxtehude, Stift Verden, Tübingen, S. 531.
  2. FÜRBRINGER, Leo (1877): Adreß- und Stadt-Handbuch der Stadt Emden 1877-1878, Emden, S. 338.