Nachjahr, auch najar
Bezeichnung für landesüblichen Brauch, nach dem Tod eines Predigers für dessen unmündige Kinder noch ein Jahr die Weiterzahlung des Predigergehalts zu leisten.[1]
- ↑ ECKE, Karl (1972): Hinterbliebenenversorgung in Alt-Emden. In: Quellen und Forschungen, 21. Jg., 1972, S. 1-2.