Reeder
Schreibweise: bis 1901 Rheder.
Etymologisch: Anfang des 17. Jahrhundert von mittelniederdeutsch rēder übernommen.
Bedeutung: Transportunternehmer zur See mit eigenen Schiffen.[1]
Der Rehder, des -s, plur. ut nom. sing. gleichfalls nur in der Niederdeutschen Schifffahrtssprache, derjenige, welcher ein Schiff entweder ganz oder doch zum Theil ausrüstet, der Schiffsrehder, der Eigenthümer eines Schiffes, der Schiffsherr. Wenn mehrere auf gemeinschaftliche Kosten ein Schiff bauen und ausrüsten, so werden sie Mitrehder oder Schiffsfreunde genannt. In einigen Niederdeutschen Gegenden werden auch die Rathsherren, welche die Einkünfte der Stadt verwalten, z. B. zu Bremen, Rehder genannt. Gleichfalls von dem vorigen rehden, bereiten, ingleichen im Nieders. bezahlen, wie das Schwed. reda.[2]
Rheder oder Reeder, ist derjenige, der ein Schiff ausrüstet und damit den Transport der Frachten als ein Hauptgeschäft treibt. Mehrere Rheder können an einem Schiffe Antheil haben; und dann heißen sie Schiffsfreunde oder Mitrheder, die Antheilr selbst aber Schiffsparten. Die Rheder stehn gemeiniglich in einem fünffachen Verhältnisse: 1) unter sich, 2) mit dem Schiffer, 3) mit den Eigenthümern der Ladung, besonders in Absicht der Haverei (siehe Avarie), 4) mit dem Assüradeur (s. Assecuranz), und endlich 5) mit dem Bodmereygeber. (s. Bodmerey.).[3]
Reeder, m. ausrüster eines schiffes, mnd.
reeder, der ausrüster, eigenthümer oder befrachter, der kaufmann der entweder sein eigenes oder ein gemietetes schiff auf seine gefahr ausrüstet, sein gewerb damit zu treiben.[4]
