Schüttenmeister
Schüt- od. schütten-mester; Schüttemeister od. Gemeindevorsteher, der die Aufsicht über das Grenz- u. Bauwesen, bz. über die Anlagen zur Bezeichnung der Grenzen u. Scheidungen, sowie über diejenigen Anlagen (bz. über alle Schüttungen) in dem Gemeindebezirk hat, welche zum Abhalten u. Stauen des Wassers dienen; ... Sie wurden früher auch (...) schütten-hôfdling u. schütten-richter (d. h. Häuptling od. Richter über die Grenz- und Wasser-Sperren od. Grenz- u. Wasser-Befriedungen etc.) genannt. ...[1]
Schüttenmeister, Kedden, Poolrichter sind sachlich dasselbe; die Benennung war regional verschieden.
... der Schüttmeister hatte nicht nur die dörflichen Rechtsverhältnisse zu wahren und auf die Einhaltung bestimmter Pflichten, z. B. Wegebau und Grabenreinigung, zu achten, sondern er war auch für die Schatzungserhebung zuständig und bildete in manchen Dingen die niedrigste Instanz der landesherrlichen Verwaltung. Das Amt wechselte jährlich; ...[2]
