Standesamt

Während des Tridentinischen Konzils (1545-1563) wurde u.a. beschlossen, dass eine Ehe erst nach öffentlicher Verkündigung, Prüfung auf Ehehindernisse und Eintragung in die Trau-Matrikel gültig war. Damit waren die Pfarrer zur Führung von Kirchenbüchern für Taufen und Eheschließungen verpflichtet. Aufgrund päpstlicher Verordnung mussten ab 1614 auch Sterbebücher geführt werden.
Nachdem sich Napoleon Ostfriesland als Departement de l’Ems Oriental ins französische Kaiserreich einverleibt hatten, waren ab 1811 bis Anfang 1814 Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle auf den Rathäusern im Zivilstandsregister[1] einzutragen.
Zum 01.10.1874 richtete der Magistrat der Stadt Emden auf Anordnung der preußische Landesregierung im Rathaus ein Standesamt ein, das die Geburten-, Heirats- und Sterberegister führte.
Seit einer Reform des Personenstandsrechts zum 01.09.2009 werden die ältesten Registerbände entsprechend definierter Fristen regelmäßig vom Standesamt an die zuständigen Archive abgegeben.
Im Stadtarchiv Emden sind die Personenstandsunterlagen des Standesamts Emden ab dem Jahr 1874 zusammen mit alphabetisch sortierten Namensverzeichnissen einsehbar:
- Geburtenregister, die älter als 110 Jahre sind.[2]
- Heiratsregister, die älter als 80 Jahre sind.
- Sterberegister, die älter als 30 Jahre sind.
Siehe auch
- Kirchenbücher in Archiven
- Kirchenbücher online
- Verein für Computergenealogie e.V.: Personenstandsregister.
